Fällgenehmigungen bei Bauvorhaben
Beschreibung
In Mainz sind alle wirtschaftlich nicht genutzten Bäume durch Ortsrecht unter Schutz gestellt.
Das Fällen eines Baumes ist dabei nur unter bestimmten Umständen erlaubt, denn Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, dienen der Klimaverbesserung, sind Filter von Staub und Schadstoffen und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung.
Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- bzw. Ortsbild und dämpfen dabei den Lärm.
Zum Erhalt der Bäume bedarf es deshalb insbesondere in stark besiedelten Räumen mitunter eines besonderen Schutzes.
Um diesen Schutz zu gewährleisten, hat die Landeshauptstadt Mainz eine Rechtsverordnung zum Schutz des Baumbestandes erlassen.
Gemäß dieser ist die Fällung von Bäumen ab einem Stammumfang von 80 cm (in 1m Höhe) genehmigungspflichtig.
Fällgenehmigungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu beantragen und werden mit der Baugenehmigung erteilt.
Adresse
Besucheranschrift
Geschwister-Scholl-Str. 4, Haus A55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 66, 67, 69, 74, 660
Zuständige Mitarbeiter/innen
Unterlagen
Baumbestandsplan mit folgenden Angaben:
- Art
- Zustand
- Kronendurchmesser
- Umfang des Baumes
Gebühren
Wird der Antrag außerhalb des Baugenehmigungsverfahrens gestellt, wird eine Gebühr von 100 Euro erhoben, für jeden weiteren Baum zzgl. 20 Euro.
Rechtsgrundlagen
Landesnaturschutzgesetz