Fundbüro, Fundsache abholen und abgeben
Beschreibung
Das Fundbüro befindet sich im Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel, Kaiserstr. 3–5, 1. Stock, Zimmer 107
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag: 9 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 9 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 9 Uhr bis 12 und 13.30 Uhr bis 16 Uhr
Freitag: 9 Uhr bis 12 Uhr
Verlorene Gegenstände im Mainzer Stadtgebiet
- Anfragen nach verlorenen Gegenständen können Sie persönlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail stellen.
- Um Ihren Anspruch glaubhaft zu machen, müssen Sie den verloren gegangenen Gegenstand eingehend beschreiben.
- Aushändigung an Eingentümer:innen:
- persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten des Fundbüros
- oder in Vertretung durch Bevollmächtigte nach vorheriger Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten des Fundbüros
- Termine können Sie telefonisch (+49 6131 12-3088) oder per E-Mail (fundbuerostadt.mainzde) vereinbaren.
Fundsache abgeben
Um Fundsachen abzugeben, müssen Sie keinen Termin vereinbaren. Die Fundsachen können Sie auch bei der Security oder an der Pforte abgeben. Diese Fundsachen werden dann ans Fundbüro weitergeleitet.
Wichtige Informationen bei der Abgabe von Fundsachen sind das Funddatum und der Fundort, optional können Sie auch noch Ihre eigenen Daten für eine eventuelle Danksagung oder Finderlohn hinterlegen. Diese Daten würden dann auch an Eigentümer:innen bei Abholung ausgegeben, sofern Sie dies nicht verneinen. Nutzen Sie hierzu auch das angehängte Formular.
Verlorene Gegenstände in öffentlichen Verkehrsmitteln (Busse und S-Bahnen)
- Zuständigkeit: Fundbüro der Mainzer Mobilität
- Anlaufstelle: RMV-Mobilitäts-Beratung im Verkehrs Center Mainz am Hauptbahnhof, Bahnhofplatz 6A
Verlorene Gegenstände im Zug
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Susanne Blum | +49 6131 12-3088 | fundbuerostadt.mainzde |
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Eigentumsnachweis des verlorenen Gegenstandes (Kaufvertrag, Rechnung etc.)
Gebühren
- Liegt der Wert der Fundsache unter 50 Euro, beträgt die Gebühr ein Prozent des Wertes, mindestens 3,20 Euro
- Handy/Smartphone, Tablet oder Laptop 5 Euro
- Finderlohn:
Findende haben grundsätzlich Anspruch auf Finderlohn in Höhe von fünf Prozent vom Wert der Fundsache bis zum Betrag von 500 Euro, vom Mehrwert drei Prozent. Hier handelt es sich um einen privatrechtlichen Anspruch gegen den Verlierenden.
Zahlungsart
- EC
- Bar
- Kreditkarte
EC-Kartenzahlung erwünscht
Fristen
fallbezogen individuell
Rechtsgrundlagen
- § 965-984 BGB
- VV vom 30.10.1995 Behandlung von Fundsachen
Hinweise
- Melden sich Eigentümer:innen nicht innerhalb der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten, haben Findende Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht nicht wahrgenommen, wird die Landeshauptstadt Mainz Eigentümerin.
- Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gemäß § 973 BGB kommen die Fundsachen zur Versteigerung:
- Diese Versteigerungen werden nach Bedarf festgesetzt.
- In der Regel finden Versteigerungen einmal jährlich statt.
- Die Versteigerungstermine können Sie im Internet unter "www.mainz.de" oder in der lokalen Presse erfahren.
- Fundsachen werden mindestens sechs Monate aufbewahrt.
- Die Versteigerungsbedingungen geben wir vor Beginn der Versteigerung bekannt.
- Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Landeshauptstadt.