Ordnungsbehördliche Bestattung
Beschreibung
Zuständig ist der Wirtschaftsbetrieb Mainz, Betriebszweig Bestattung, als örtliche Ordnungsbehörde. Telefon: 97 15 340.
Nur wenn der Wirtschaftsbetrieb keine bestattungspflichtige Personen ausfindig machen kann, wird die Bestattung als Gefahrenabwehrmaßnahme vom Standes-, Rechts- und Ordnungsamt veranlasst.
Das Bestattungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz schreibt vor, dass Leichen spätestens innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt des Todes ordnungsgemäß zu bestatten sind. Verantwortlich hierfür ist der Erbe.
Soweit ein Erbe nicht zu ermitteln ist, sind die folgenden Personen in der angegebenen Reihenfolge verantwortlich:
- der Ehegatte
- die Kinder
- die Eltern
- der sonstige Sorgeberechtigte
- die Geschwister
- die Großeltern
- die Enkelkinder
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Raum
- 206
- Telefon
- +49 6131 12-2434
- Telefax
- +49 6131 12-3010
- rechts-und-ordnungsamtstadtmainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Zentraler Vollzugs- und Ermittlungsdienst:
Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Tel. 12-49333 besetzt.
Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht:
Eine Vorsprache beim Fachbereich Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht ist nur im Rahmen eines vorab vereinbarten Termins möglich.
Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung für Waffen-, Jagd- und Sprengstoffsachen auch die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens
orientierende Buchstabenzuteilung:
Herr Weishahn, Buchstaben A - H Tel. 12-2409
Herr Müller, Buchstaben I - S, St Tel. 12-2414
Herr Busch, Buchstaben Sch, T - Z Tel. 12-2399
Fischereischeine:
Eine Vorsprache beim Fachbereich für Fischereischeine ist nur im Rahmen eines vorab vereinbarten Termins möglich.
Thomas Feldmann Tel. 12-3236
Michelle Schönberg Tel. 12-3132
Fundbüro:
Das Fundbüro hat folgende Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag:
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag:
08.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Claudia Leister | +49 6131 12-2434 | Claudia.Leisterstadt.mainzde |
Rechtsgrundlagen
Landesgesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Landes-Bestattungsgesetz (LBestG);
hier: § 9 Abs.1 "Verantwortlichkeit"
Hinweise
Bestattungspflichtige Personen, die sich aus finanziellen Gründen nicht um die Beerdigung kümmern können, haben nach Stellung eines entsprechenden Antrags eventuell einen Anspruch auf (Teil-)Übernahme der Kosten aus Mitteln der Sozialhilfe. Auskünfte hierüber erteilt das zuständige Sozialamt.