Wildes Plakatieren
Beschreibung
Ahndung von Verstößen gegen die Gefahrenabwehrverordnung über das unbefugte Plakatieren, Beschriften, Bemalen und Besprühen auf bzw. an öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen im Gebiet der Stadt Mainz vom 24.06.1996, zuletzt geändert durch Gefahrenabwehrverordnung vom 02.11.2001 und Einleitung von Bußgeldverfahren.
Verstöße:
Aufstellen bzw. Aufhängen von Plakaten ohne Genehmigungssiegel der Stadt Mainz bzw. der DSM. Bearbeitungszeit: Fallbezogen.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Raum
- 207
- Telefon
- +49 6131 12-2412
- Telefax
- +49 6131 12-3010
- rechts-und-ordnungsamtstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Zentraler Vollzugs- und Ermittlungsdienst:
Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Tel. 12-49333 besetzt.
Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht:
Eine Vorsprache beim Fachbereich Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht ist nur im Rahmen eines vorab vereinbarten Termins möglich.
Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung für Waffen-, Jagd- und Sprengstoffsachen auch die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens
orientierende Buchstabenzuteilung:
Herr Weishahn, Buchstaben A - H Tel. 12-2409
Herr Müller, Buchstaben I - S, St Tel. 12-2414
Herr Busch, Buchstaben Sch, T - Z Tel. 12-2399
Fischereischeine:
Eine Vorsprache beim Fachbereich für Fischereischeine ist nur im Rahmen eines vorab vereinbarten Termins möglich.
Thomas Feldmann Tel. 12-3236
Michelle Schönberg Tel. 12-3132
Fundbüro:
Das Fundbüro hat folgende Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag:
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag:
08.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Gebühren
Bußgeld bis zu: 5000,00 Euro
Zahlungsart
- Bar
- Überweisung
- EC-Karte
EC-Kartenzahlung erwünscht.
Rechtsgrundlagen
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung vom 19.02.1987, zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.08.2005 (BGBl. I S. 2354).
Hinweise
Benötigte Angaben:
- Genaue Tatzeit
- Tatort sowie
- Foto und Plakat als Beweismittel.
Besonderheiten:
Genehmigung zum Plakatieren an öffentlichen Flächen erteilt:
Stroer Deutsche Städte Medien GmbH Frankfurt/Main
Tel. 069/5091920
Ob eine Sondernutzungserlaubnis zur Plakatierung im öffentlichen Straßenraum erteilt werden kann,
können Sie unter der Tel-Nr. 06131/12-2358 oder 12-2552 erfragen.