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Fahrschulerlaubnis 

Beschreibung

Wer als selbstständige/r Fahrlehrer/in Fahrschüler/innen ausbildet oder durch von ihm/ihr Beschäftigte Fahrlehrer/innen ausbilden lässt, bedarf der Fahrschulerlaubnis.

Die Fahrschulerlaubnis wird auf Antrag für die Klassen BE, A, CE und DE erteilt.

Voraussetzungen:

  • Fahrschule soll im Stadtgebiet Mainz eröffnet werden
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die den/die Antragsteller/in für die Führung einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen lassen.
  • Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die allgemeinen Pflichten eines Fahrschulinhabers (§ 16 FahrlG) nicht erfüllen kann.

Der/die Bewerber/in muss ferner:

  • die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse(n) besitzen, für die er/sie die Fahrschulerlaubnis beantragt.
  • mindestens zwei Jahre lang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem/der Inhaber/in einer Fahrschulerlaubnis hauptberuflich als Fahrlehrer/in tätig gewesen sein
  • an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden zu je 45 Minuten über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen haben
  • den erforderlichen Unterrichtsraum, die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung bestimmten Lehrfahrzeuge in ausreichender Menge zur Verfügung haben

Adresse

Besucheranschrift

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.

Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie im Downloadbereich.

Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!

Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.

Zusätzlicher Service – Passfotoautomat

  • Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
  • Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
  • 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

Unterlagen

Unterlagen bei natürlichen Personen:

  • Antrag auf Erteilung einer Fahrschulerlaubnis
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung der Gemeinde
  • amtlich beglaubigte Kopie des Fahrlehrerscheines (Vorder- und Rückseite)
  • Nachweis über zweijährige, hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer/in (z. B. Bescheinigung der entsprechenden Fahrschule in Verbindung mit den entsprechenden Eintragungen im Fahrlehrerschein, Arbeitsvertrag)
  • Teilnahmebescheinigung an einem fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgang bei einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte oder einem anderen fachlich geeigneten Träger
  • Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt wurde (hier genügt ein kurzes, formloses Schreiben)
  • Maßstabsgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über deren Ausstattung
  • Kopie des Kauf- oder Mietvertrages für die Unterrichtsräume
  • Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen (hier genügt ein kurzes, formloses Schreiben)
  • Aufstellung über Art und Anzahl der Lehrfahrzeuge (mit Zulassungsdatum und Kennzeichen)
  • Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft (nicht älter als 3 Monate)
  • Behördlicher Auszug aus dem Gewerbezentralregister bei der Meldebehörde zu beantragen (nicht älter als 3 Monate)
  • Behördliches Führungszeugnis (Belegart 0) bei der Meldebehörde zu beantragen. Das Führungszeugnis wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt. (nicht älter als 3 Monate)
  • Gewerbeanmeldung

Zusätzliche Unterlagen bei juristischen Personen (z.B. einer GmbH):

  • ein beglaubigter Auszug aus dem Handelszentralregister oder aus dem Vereinsregister vorzulegen
  • Ausweis, Führungszeugnis, Fahrlehrerschein, Nachweis über 2-jährige, hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer, Teilnahmebescheinigung an fahrschulbetriebswirtschaftlichem Lehrgang usw. sind hier vom verantwortlichen Leiter vorzulegen.
  • Ferner ist zu belegen, welche beruflichen Verpflichtungen der/die verantwortliche Leiter/in des Ausbildungsbetriebes sonst noch zu erfüllen hat.
  • Die zur Vertretung der juristischen Person berechtigten Personen haben die Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde nach den Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes zu beantragen.
  • Die Bestellung des/der verantwortlichen Leiter/in ist vorzulegen.

Sind alle geforderten Unterlagen vorgelegt, erfolgt die Überprüfung der Fahrschulräume, Lehrmittel und Lehrfahrzeuge durch die Erlaubnisbehörde vor Ort zusammen mit einem Fachberater. Hierzu werden wir nach kurzer Zeit mit einem Terminvorschlag auf Sie zukommen.

Handelt es sich bei dem/der Antragsteller/in um eine natürliche Person ist nach Erhalt der Genehmigungsurkunde unverzüglich der Fahrlehrerschein zur Eintragung der Fahrschulerlaubnis bei der Genehmigungsbehörde vorzulegen.

Gebühren

Fahrschulerlaubnis

  • Erteilung einer Fahrschulerlaubnis für eine natürliche Person:  102,00 Euro
  • Erteilung einer Fahrschulerlaubnis für eine juristische Person:  153,00 Euro
  • Berichtigung einer Fahrschulerlaubnisurkunde:  7,70 Euro
  • Erweiterung einer Fahrschulerlaubnis:  56,20 Euro

Zweigstellenerlaubnis

  • Erteilung einer Zweigstellenerlaubnis:  84,40 Euro
  • Berichtigung einer Zweigstellenerlaubnisurkunde:  7,70 Euro
  • Erweiterung einer Zweigstellenerlaubnis:  40,90 Euro

Zahlungsart

Bar / EC

Rechtsgrundlagen

  • Fahrlehrergesetz (FahrlG)
  • Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)
  • Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz (FahrlGDV)

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