Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG)
Beschreibung
Nach § 18 LMAMG dürfen in bestimmtem Rahmen gastronomische Leistungen auf festgesetzten Veranstaltungen angeboten werden:
- Auf Märkten dürfen alkoholfreie Getränke, zubereitete Speisen und Kostproben zum Verzehr an Ort und Stelle,
- Auf Messen und Ausstellungen im Sinne der §§ 2 und 3 LMAMG Kostproben zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden.
Im Übrigen gelten für das Verabreichen von Getränken und zubereiteten Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle die allgemeinen Vorschriften.
Wir weisen darauf hin, dass die Veranstalterin oder der Veranstalter für die gastronomischen Dienstleistungsangebote eine Liste der Beschickerinnen und Beschickern, mit deren Angebotsbeschreibung, beizufügen hat.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Große BleicheGroße Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
- Telefon
- +49 6131 12-2471
- Telefax
- +49 6131 12-2363
- marktverwaltungstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr; Freitag von 9 Uhr bis 13 Uhr.
Aktuelle Information:
Die Ämter der Stadtverwaltung Mainz sind grundsätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet. Die 3G-Regelung entfällt ab sofort. Die Corona-Regeln vor Ort stehen unter dem Punkt "Corona-Informationen".
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78,
80, 81, 90, 91, 653, 654, 660
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Florian Kleis | Vertretung, Marktmeister | +49 6131 12-2283 | Florian.Kleisstadt.mainzde |
Frau Annette Sehn | Sachbearbeiterin | +49 6131 12-2471 | krempelmarktstadt.mainzde |