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Beigeordnete Manuela Matz: Einkünfte und Abführungen

In der folgenden Darstellung ist aufgelistet, wie sich für Manuela Matz das durchschnittliche zu versteuernde monatliche Einkommen als Beigeordnete im Jahr 2023 zusammensetzt.

Besoldung

Die Besoldung und Einstufung des Oberbürgermeisters und der Beigeordneten ist in der Landesverordnung über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (Kommunal-Besoldungsverordnung) geregelt.

Die Beigeordnete ist in Besoldungsgruppe B 5 eingestuft. Dies entspricht nach der Landesbesoldungsverordnung einem Grundgehalt von 9.907,46 Euro.

Außerdem erhalten der Oberbürgermeister und die Beigeordneten eine Dienstaufwandsentschädigung. Diese ist ebenfalls in der Kommunal-Besoldungsverordnung festgelegt.

Die Beigeordnete Manuela Matz erhält eine Dienstaufwandsentschädigung i. H. v. 174,86 Euro.

Sonstige Einkünfte

Einkünfte aus Nebentätigkeiten

Nach dem Bericht gemäß § 8 der Nebentätigkeitsverordnung gab es 2023 folgende genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten:

Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst Vergütung/
Aufwands-
entschädigung
Sitzungsgeld
Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG, stv. Vorsitzende des Beirates 1.500,00 Euro 100,00 Euro
FrankfurtRheinMain GmbH, Mitglied des Aufsichtsrates 0,00 Euro 0,00 Euro
insgesamt 1.500,00 Euro
100,00 Euro
davon unterliegen nicht der Abführung 9.600,00 Euro 1.900,00 Euro
abzuführen 0,00 Euro 0,00 Euro

Für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder ihm gleichgestellten Dienst besteht eine Ablieferungspflicht, sofern ein Höchstwert von 9.600 Euro überschritten wird. Sitzungsgelder sind anzurechnen, soweit sie im Einzelfall 160 Euro oder im Kalenderjahr insgesamt den Betrag von 1.900 Euro übersteigen.

sonstige Nebentätigkeit Vergütung/
Aufwands-
entschädigung
Sitzungsgeld
Rheinhessenwein e. V., Mitglied des Gesamtvorstandes  0,00 Euro 50,00 Euro
insgesamt  0,00 Euro 50,00 Euro
davon unterliegen nicht der Abführung  0,00 Euro 50,00 Euro

Sonstige Nebentätigkeiten sind nicht abführungspflichtig.

Einkünfte aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Hauptamt

Im Kalenderjahr 2023 wurden folgende Tätigkeiten ausgeübt, die dem Hauptamt der Beigeordneten zuzurechnen sind:

Tätigkeit Vergütung/
Aufwands-entschädigung
Sitzungsgeld
Grundstücksverwaltungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH, Vorsitzende des Aufsichtsrates 1.300,00 Euro 210,00 Euro
mainzplus CITYMARKETING GmbH, Vorsitzende des Aufsichtsrates 0,00 Euro 200,00 Euro
TechnologieZentrum Mainz GmbH, Vorsitzende des Aufsichtsrates 0,00 Euro 0,00 Euro
Mainzer Aufbaugesellschaft mbH, Gast mit beratender Funktion 0,00 Euro 0,00 Euro
abzuführen insgesamt 1.300,00 Euro
410,00 Euro

Für Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Hauptamt stehen, besteht ein Annahmeverbot.

Alle abführungspflichtigen Einkünfte wurden an die Stadtkasse abgeführt.